Rechtsprechung
VG Augsburg, 30.08.2010 - Au 7 K 10.825 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Ungültigkeit einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis; keine Anwendung von § 3 Abs. 3 StVG im Rahmen ausländischer EU-Fahrerlaubnisse
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- VG Augsburg, 29.03.2010 - Au 7 K 09.1512
Verwertbarkeit von Eintragungen im Verkehrszentralregister trotz erfolgter …
Auszug aus VG Augsburg, 30.08.2010 - Au 7 K 10.825
Durch die Eintragung des Datums "26.04.06" für die Führerscheinklassen A und B hat die tschechische Behörde deutlich gemacht, dass die Fahrerlaubnis der Klassen A und B dem Kläger mit diesem Tag erteilt wurde; eine erneute Erteilung dieser Fahrerlaubnisklassen ergibt sich aus dem tschechischen Führerschein nicht (BayVGH vom 29.3.2010 - a.a.O.).Die Verpflichtung des Klägers, den ausländischen EU-Führerschein zur Eintragung eines Sperrvermerks vorzulegen (§ 47 Abs. 2 FeV analog, dazu VG Augsburg vom 29.3.2010 - Au 7 K 09.1512) und das angedrohte Zwangsgeld sind rechtlich nicht zu beanstanden.
- BVerwG, 11.12.2008 - 3 C 26.07
Fahrerlaubnis; EU-Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Führerschein; Anerkennung; …
Auszug aus VG Augsburg, 30.08.2010 - Au 7 K 10.825
Ebenso ist es unerheblich, dass im Recht der Tschechischen Republik zu dem Zeitpunkt, als dem Kläger dort sein neuer Führerschein ausgestellt wurde, das in der Führerscheinrichtlinie aufgestellte Wohnsitzerfordernis noch nicht umgesetzt war, sondern dies erst später in die tschechische Rechtsordnung eingefügt wurde, da es allein darauf ankommt, dass gegen das durch die Richtlinie selbst vorgegebene Wohnsitzerfordernis verstoßen wurde (BVerwG vom 11.12.2008 - Az. 3 C 26/07). - OVG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2009 - 16 B 1610/08
Beim EU-Führerscheintourismus hilft auch ein Scheinwohnsitz im Ausstellerstaat …
Auszug aus VG Augsburg, 30.08.2010 - Au 7 K 10.825
Dem steht auch nicht der Einwand entgegen, dass es zwingend einer Einzelfallentscheidung der Fahrerlaubnisbehörde bedürfe, um die sich aus § 28 Abs. 4 Satz 1 Nrn. 2 und 3 FeV ergebenden Rechtsfolgen der Nichtanerkennung der in einem anderen Mitgliedstaat erteilten EU-Fahrerlaubnis herbeizufügen (BayVGH vom 22.6.2009 - 11 CE 09.965; a.A. OVG Nordrhein-Westfalen 12.1.2009 - 16 B 1610/08).
- VGH Bayern, 22.06.2009 - 11 CE 09.965
Ausländische EU-Fahrerlaubnis
Auszug aus VG Augsburg, 30.08.2010 - Au 7 K 10.825
Dem steht auch nicht der Einwand entgegen, dass es zwingend einer Einzelfallentscheidung der Fahrerlaubnisbehörde bedürfe, um die sich aus § 28 Abs. 4 Satz 1 Nrn. 2 und 3 FeV ergebenden Rechtsfolgen der Nichtanerkennung der in einem anderen Mitgliedstaat erteilten EU-Fahrerlaubnis herbeizufügen (BayVGH vom 22.6.2009 - 11 CE 09.965; a.A. OVG Nordrhein-Westfalen 12.1.2009 - 16 B 1610/08). - VGH Bayern, 12.12.2008 - 11 CS 08.1396
Eintragung eines deutschen Wohnortes im tschechischen Führerschein
Auszug aus VG Augsburg, 30.08.2010 - Au 7 K 10.825
Die Vorschrift der Richtlinie 91/439/EWG galt ab dem Betritt bis zur Umsetzung des nationalen Rechts in der Tschechischen Republik unmittelbar (BayVGH vom 12.12.2008 - Az. 11 CS 08.1396). - VGH Bayern, 29.03.2010 - 11 CE 10.28
Fehlende Berechtigung, von der tschechischen Fahrerlaubnis im Bundesgebiet …
Auszug aus VG Augsburg, 30.08.2010 - Au 7 K 10.825
Ein Dokument des Ausstellermitgliedstaats, das nicht auf einer erneuten Prüfung der Fahreignung des Betroffenen beruht, sondern lediglich die zu einem früheren Zeitpunkt erteilte Fahrerlaubnis dokumentiert, begründet nicht die Anerkennungspflicht des Aufnahmemitgliedstaats (BayVGH vom 29.3.2010 - 11 CE 10.28).
- VG Würzburg, 06.11.2014 - W 6 S 14.1022
Vorlagepflicht zur Eintragung eines inländischen Ungültigkeitsvermerks
Dies trifft aber nicht die vorliegende Fallkonstellation, da die tschechische Fahrerlaubnis des Antragstellers unabhängig von dem dem Strafverfahren zugrundeliegenden Sachverhalt in der Bundesrepublik Deutschland ungültig ist (so auch VG Neustadt (Weinstraße), B.v. 10.9.2014 - 3 L 767/14.NW; VG Augsburg, U.v. 30.8.2010 - Au 7 K 10.825; beide juris). - VG Würzburg, 10.06.2015 - W 6 K 14.1021
Vorlagepflicht zur Eintragung eines inländischen Ungültigkeitsvermerks
Dies trifft aber nicht die vorliegende Fallkonstellation, da die tschechische Fahrerlaubnis des Antragstellers unabhängig von dem dem Strafverfahren zugrundeliegenden Sachverhalt in der Bundesrepublik Deutschland ungültig ist (so auch VG Neustadt (Weinstraße), B.v. 10.9.2014 - 3 L 767/14.NW; VG Augsburg, U.v. 30.8.2010 - Au 7 K 10.825; beide juris).