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   VG Augsburg, 30.08.2010 - Au 7 K 10.825   

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VG Augsburg, 30.08.2010 - Au 7 K 10.825 (https://dejure.org/2010,69810)
VG Augsburg, Entscheidung vom 30.08.2010 - Au 7 K 10.825 (https://dejure.org/2010,69810)
VG Augsburg, Entscheidung vom 30. August 2010 - Au 7 K 10.825 (https://dejure.org/2010,69810)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Ungültigkeit einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis; keine Anwendung von § 3 Abs. 3 StVG im Rahmen ausländischer EU-Fahrerlaubnisse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • VG Augsburg, 29.03.2010 - Au 7 K 09.1512

    Verwertbarkeit von Eintragungen im Verkehrszentralregister trotz erfolgter

    Auszug aus VG Augsburg, 30.08.2010 - Au 7 K 10.825
    Durch die Eintragung des Datums "26.04.06" für die Führerscheinklassen A und B hat die tschechische Behörde deutlich gemacht, dass die Fahrerlaubnis der Klassen A und B dem Kläger mit diesem Tag erteilt wurde; eine erneute Erteilung dieser Fahrerlaubnisklassen ergibt sich aus dem tschechischen Führerschein nicht (BayVGH vom 29.3.2010 - a.a.O.).

    Die Verpflichtung des Klägers, den ausländischen EU-Führerschein zur Eintragung eines Sperrvermerks vorzulegen (§ 47 Abs. 2 FeV analog, dazu VG Augsburg vom 29.3.2010 - Au 7 K 09.1512) und das angedrohte Zwangsgeld sind rechtlich nicht zu beanstanden.

  • BVerwG, 11.12.2008 - 3 C 26.07

    Fahrerlaubnis; EU-Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Führerschein; Anerkennung;

    Auszug aus VG Augsburg, 30.08.2010 - Au 7 K 10.825
    Ebenso ist es unerheblich, dass im Recht der Tschechischen Republik zu dem Zeitpunkt, als dem Kläger dort sein neuer Führerschein ausgestellt wurde, das in der Führerscheinrichtlinie aufgestellte Wohnsitzerfordernis noch nicht umgesetzt war, sondern dies erst später in die tschechische Rechtsordnung eingefügt wurde, da es allein darauf ankommt, dass gegen das durch die Richtlinie selbst vorgegebene Wohnsitzerfordernis verstoßen wurde (BVerwG vom 11.12.2008 - Az. 3 C 26/07).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2009 - 16 B 1610/08

    Beim EU-Führerscheintourismus hilft auch ein Scheinwohnsitz im Ausstellerstaat

    Auszug aus VG Augsburg, 30.08.2010 - Au 7 K 10.825
    Dem steht auch nicht der Einwand entgegen, dass es zwingend einer Einzelfallentscheidung der Fahrerlaubnisbehörde bedürfe, um die sich aus § 28 Abs. 4 Satz 1 Nrn. 2 und 3 FeV ergebenden Rechtsfolgen der Nichtanerkennung der in einem anderen Mitgliedstaat erteilten EU-Fahrerlaubnis herbeizufügen (BayVGH vom 22.6.2009 - 11 CE 09.965; a.A. OVG Nordrhein-Westfalen 12.1.2009 - 16 B 1610/08).
  • VGH Bayern, 22.06.2009 - 11 CE 09.965

    Ausländische EU-Fahrerlaubnis

    Auszug aus VG Augsburg, 30.08.2010 - Au 7 K 10.825
    Dem steht auch nicht der Einwand entgegen, dass es zwingend einer Einzelfallentscheidung der Fahrerlaubnisbehörde bedürfe, um die sich aus § 28 Abs. 4 Satz 1 Nrn. 2 und 3 FeV ergebenden Rechtsfolgen der Nichtanerkennung der in einem anderen Mitgliedstaat erteilten EU-Fahrerlaubnis herbeizufügen (BayVGH vom 22.6.2009 - 11 CE 09.965; a.A. OVG Nordrhein-Westfalen 12.1.2009 - 16 B 1610/08).
  • VGH Bayern, 12.12.2008 - 11 CS 08.1396

    Eintragung eines deutschen Wohnortes im tschechischen Führerschein

    Auszug aus VG Augsburg, 30.08.2010 - Au 7 K 10.825
    Die Vorschrift der Richtlinie 91/439/EWG galt ab dem Betritt bis zur Umsetzung des nationalen Rechts in der Tschechischen Republik unmittelbar (BayVGH vom 12.12.2008 - Az. 11 CS 08.1396).
  • VGH Bayern, 29.03.2010 - 11 CE 10.28

    Fehlende Berechtigung, von der tschechischen Fahrerlaubnis im Bundesgebiet

    Auszug aus VG Augsburg, 30.08.2010 - Au 7 K 10.825
    Ein Dokument des Ausstellermitgliedstaats, das nicht auf einer erneuten Prüfung der Fahreignung des Betroffenen beruht, sondern lediglich die zu einem früheren Zeitpunkt erteilte Fahrerlaubnis dokumentiert, begründet nicht die Anerkennungspflicht des Aufnahmemitgliedstaats (BayVGH vom 29.3.2010 - 11 CE 10.28).
  • VG Würzburg, 06.11.2014 - W 6 S 14.1022

    Vorlagepflicht zur Eintragung eines inländischen Ungültigkeitsvermerks

    Dies trifft aber nicht die vorliegende Fallkonstellation, da die tschechische Fahrerlaubnis des Antragstellers unabhängig von dem dem Strafverfahren zugrundeliegenden Sachverhalt in der Bundesrepublik Deutschland ungültig ist (so auch VG Neustadt (Weinstraße), B.v. 10.9.2014 - 3 L 767/14.NW; VG Augsburg, U.v. 30.8.2010 - Au 7 K 10.825; beide juris).
  • VG Würzburg, 10.06.2015 - W 6 K 14.1021

    Vorlagepflicht zur Eintragung eines inländischen Ungültigkeitsvermerks

    Dies trifft aber nicht die vorliegende Fallkonstellation, da die tschechische Fahrerlaubnis des Antragstellers unabhängig von dem dem Strafverfahren zugrundeliegenden Sachverhalt in der Bundesrepublik Deutschland ungültig ist (so auch VG Neustadt (Weinstraße), B.v. 10.9.2014 - 3 L 767/14.NW; VG Augsburg, U.v. 30.8.2010 - Au 7 K 10.825; beide juris).
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